teutoMARKE.n WIDERSPRUCH.
Markenwiderspruch: ältere Rechte geltend machen oder die eigene Marke verteidigen
Eine neue Marke ähnelt Ihrer bereits geschützten Marke? Oder Sie haben Nachricht erhalten, dass gegen Ihre Marke Widerspruch eingelegt wurde? In beiden Situationen kommt es darauf an, die beteiligten Zeichen, die betroffenen Waren und Dienstleistungen und die maßgeblichen Fristen sorgfältig zu prüfen.
Sie möchten gegen eine jüngere Marke vorgehen?
Gegen die Eintragung einer deutschen Marke kann unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt eingelegt werden. Die Frist beträgt drei Monate ab Veröffentlichung der Eintragung; innerhalb dieser Frist muss auch die Gebühr gezahlt werden. Ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, hängt vom konkreten älteren Recht und vom Einzelfall ab.
Gegen Ihre Marke wurde Widerspruch eingelegt?
Ein Widerspruch bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihre Marke verlieren. teutoPATENT prüft die geltend gemachten Rechte und die Unterlagen und bespricht mit Ihnen, ob eine Verteidigung oder eine einvernehmliche Lösung sinnvoll ist.
Bitte melden Sie sich frühzeitig.
Senden Sie uns das amtliche Schreiben oder - wenn Sie selbst vorgehen möchten - die Angaben zu Ihrer Marke und zur jüngeren Eintragung. So können die nächsten Schritte und die Fristen geprüft werden.
Wichtiger redaktioneller Hinweis: Die Drei-Monats-Frist im zweiten Entwurf bezieht sich ausdrücklich auf den Widerspruch gegen eine deutsche Markeneintragung beim DPMA. Bei einer Unionsmarke beginnt die Widerspruchsfrist dagegen nach Veröffentlichung der Anmeldung.