teutoPATENT
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Wenn Sie eine "zündende" Idee haben, lohnt es sich mit teutoPATENT in Kontakt zu treten.

Aber auch wenn Ihre Idee noch Zündhilfe benötigt, sollten Sie sich melden!

Häufig lässt sich aus Ihrer Idee eine patentierbare oder gebrauchsmusterfähige Erfindung extrahieren. Gerne lotet teutoPATENT in einem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen das Machbare aus.

Mit einem erteilten Patent oder Gebrauchsmuster erhalten Sie als Inhaber ein Schutz- und Verbotsrecht, mit dem Sie sich vor Konkurrenz schützen können.

 

Gebrauchsmusterschutz in Deutschland.

Ein eingetragenes deutsches Gebrauchsmuster bietet einen ähnlichen Schutz wie ein Patent innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber das Eintragungsverfahren ist erheblich kürzer, da die Erfindung vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nicht technisch geprüft wird.

Wenn es eilig ist, können Sie mit einem Gebrauchsmuster Ihre Erfindung schneller schützen. Als ungeprüftes Schutzrecht ist es aber auch leichter anfechtbar.

Ein eingetragenes deutsches Gebrauchsmuster bietet Ihnen maximal zehn Jahre Schutz ab Eintragung.


Internationaler Gebrauchsmusterschutz.

Anders als im Patentrecht existiert kein System, durch das ein europäischer Gebrauchsmusterschutz beantragt werden kann. Es gibt auch nicht in allen Ländern die Möglichkeit des Gebrauchsmusterschutzes. Länder und regionale Patentämter, bei denen ein dem deutschen Gebrauchsmuster vergleichbarer Schutz möglich ist, sind die meisten europäische Staaten, viele asiatische und südamerikanische Staaten, einige afrikanische Staaten sowie Australien. Beispielsweise kann Gebrauchsmusterschutz erlangt werden in deb Ländern Argentinien, Ägypten, Brasilien, Chile, China, Ghana, Indonesien, Japan, Kenia, Korea, Malaysia, Mexiko, Namiba, Paraguay, Peru, Philippinen, Russland, Tansania, Thailand, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam sowie in der Andenstaatengemeinschaft und den afrikanischen regionalen Verbänden ARIPO und OAPI.


Kosten

Deutsches Gebrauchsmuster

Die Kosten für eine Gebrauchsmusteranmeldung beim DPMA für ein deutsches Gebrauchsmuster setzen sich aus Anmeldegebühr sowie Aufrechterhaltungsgebühren zusammen. Die Aufrechterhaltungsgebühren sind nach den ersten drei Jahren nach der Anmeldung regelmäßig für die Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusters an das DPMA zu entrichten, die während der Laufzeit des Gebrauchsmusters ansteigen.


Kostenbeispiel für ein deutsches Gebrauchsmuster ohne Patentanwaltshonorar (Stand 2023):

Gebühr


Höhe

Anmeldegebühr


30 Euro

Aufrechterhaltungs-gebühr für das

4. bis 6. Jahr (jeweils)

210 Euro


7. und 8. Jahr (jeweils)

350 Euro


9. und 10. Jahr (jeweils)

530 Euro

Gesamtkosten


2000 Euro



Weitere nationale Gebrauchsmuster

Da in den meisten Ländern keine materielle Prüfung der Gebrauchsmusteranmeldung stattfindet, ist vor der Eintragung keine Prüfungsgebühr zu entrichten und die Gebrauchsmusteranmeldung somit kostengünstiger als eine Patentanmeldung. Für die Aufrechterhaltung der Eintragung von Gebrauchsmustern während der Schutzdauer sind Aufrechterhaltungs- oder Verlängerungsgebühren zu entrichten.


Kostenbeispiele für weitere nationale Gebrauchsmuster ohne Patentanwaltshonorar (Stand 2023):

Gebühr



Höhe

Anmeldegebühr

des CNIPA (China)


500 CNY


des JPO (Japan)


14,000 JPY


des KIPO (Korea)


20,000 KRW


des INPI (Brasilien)


175,00 BRL


des ICPR (Vereinigte Arabische Emirate)


2000 VAE-Dirham

Jahresgebühren


des CNIPA (China)

für Jahr 1-3

(pro Jahr)

900 CNY



für Jahr 4-6

(pro Jahr)

1200 CNY



für Jahr 7-9

(pro Jahr)

2000 CNY



für Jahr 10-12 (pro Jahr)

4000 CNY



für Jahr 13-15 (pro Jahr)

6000 CNY



für Jahr 16-20 (pro Jahr)

8000 CNY


des JPO (Japan)

für das 1. bis 3. Jahr (jährlich)

2,100 JPY + 100 JPY pro Anspruch



für das 4. bis 6. Jahr (jährlich)

6,100 JPY + 300 JPY pro Anspruch



für das 7. bis 10. Jahr (jährlich)

18,100 JPY + 900 JPY pro Anspruch


des KIPO (Korea)

für Jahr 1 bis 3 
a. jährliche Grundgebühr
b. jährliche Zusatzgebühr für jeden Antrag

a. 12,000 KRW
b. 4,000 KRW



für Jahr 4 bis 6 
a. jährliche Grundgebühr
b. jährliche Zusatzgebühr für jeden Antrag

a. 25,000 KRW
b. 9,000 KRW



für Jahr 7 bis 9
a. jährliche Grundgebühr
b. jährliche Zusatzgebühr für jeden Antrag

a. 60,000 KRW
b. 14,000 KRW



für Jahr 10 bis 12
a. jährliche Grundgebühr
b. jährliche Zusatzgebühr für jeden Antrag

a. 160,000 KRW
b. 20,000 KRW



für Jahr 13 bis 15 
a. jährliche Grundgebühr
b. jährliche Zusatzgebühr für jeden Antrag

a. 240,000 KRW
b. 20,000 KRW


des INPI (Brasilien)

Gebrauchs-muster-anmeldung, jährlich

a. innerhalb der regulären Laufzeit
b. innerhalb einer verlängerten Laufzeit

a. 200 BRL

b. 405 BRL



Gebrauchs-muster, jährlich

für das 3.-6. Jahr

a. innerhalb der regulären Laufzeit
b. innerhalb einer verlängerten Laufzeit

a. 405 BRL

b. 805 BRL



für das 7.-10. Jahr

a. innerhalb der regulären Laufzeit
b. innerhalb einer verlängerten Laufzeit

a. 805 BRL

b. 1610 BRL



für das 11. Jahr und folgende Jahre

a. innerhalb der regulären Laufzeit
b. innerhalb einer verlängerten Laufzeit

a. 1210 BRL

b. 2415 BRL


 
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